Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 wird gebilligt.

 

Anlagen:

1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich Begründung Stand 17.02.2017,

Abwägung Stand 17.02.2017

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 08.12.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen" im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Änderung betrifft die Umwandlung einer Fläche von 5.000 m² im Baufeld 4 in ein Gewerbegebiet zur Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe. Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 08.12.2016 gebilligt.

 

 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 hat in der Zeit vom 02.01.2017 bis 03.02.2017 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 1. Änderung des B-Planes Nr. 25 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

9.266,53

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016          X      nein                    ja  €                   Produktkonto 51102.5625500

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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