Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/040

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB
  2. Planungsziele: Berücksichtigung der Ziele des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Str." im Flächennutzungsplan: Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel.
  3. Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich umfasst die Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 50 lt. Übersichtsplan in der Anlage. Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
  4. Mit der Ausarbeitung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
  5. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Str.“, der derzeit durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn aufgestellt wird und soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt werden.

Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 50 ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche, als Grün- und Waldfläche dargestellt. Die Ziele des Bebauungsplans Nr. 50 zur Entwicklung eines Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans und sollen daher im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel geändert werden. (§ 8 Abs.3 BauGB).

 

Die Kosten für die Bauleitverfahren (Aufstellung und Änderung Flächennutzungsplan) trägt der Investor.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche

Folgekosten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017              X  nein                   ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...