Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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08.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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20.04.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB
- Planungsziele: Berücksichtigung der Ziele des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Str." im Flächennutzungsplan: Ausweisung eines Sondergebietes (SO) für den großflächigen Lebensmitteleinzelhandel.
- Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich umfasst die Flächen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 50 lt. Übersichtsplan in der Anlage. Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 291/19, 291/18, 291/2, 291/17, 291/27, 291/31 sowie 476, Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 2,8 ha.
- Mit der Ausarbeitung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
- Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den Zielen des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Nahversorgung an der Reriker Str.“, der derzeit durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn aufgestellt wird und soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt werden.
Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 50 ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche, als Grün- und Waldfläche dargestellt. Die Ziele des Bebauungsplans Nr. 50 zur Entwicklung eines Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans und sollen daher im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel geändert werden. (§ 8 Abs.3 BauGB).
Die Kosten für die Bauleitverfahren (Aufstellung und Änderung Flächennutzungsplan) trägt der Investor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten/lasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2017 X nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,2 kB
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