Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/20/143

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung. Der Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und dem Amt Neubukow - Salzhaff besteht derzeit ein öffentlich - rechtlicher Vertrag, der die Übernahme der Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung durch das Amt Neubukow – Salzhaff regelt. Dieser Vertrag besteht seit dem Jahr 2004 (siehe Anlage). Aufgrund gesetzlicher Änderungen und gestiegener Anforderungen bei der Vollstreckung ist es notwendig geworden einen neuen Vertrag zu entwerfen (siehe Anlage).

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zahlt dem Amt Neubukow – Salzhaff für die mit der Übernahme der Verwaltungsvollstreckung entstehenden Aufwendungen zunächst unterjährig eine Verwaltungskostenpauschale voraus. Sodann wird nach Geschäftsjahresende eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erstellt, die dann entweder zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn führen kann.

 

Folgend werden beispielhaft die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Jahre 2013 – 2015 dargestellt:

 

2013: EUR 26.600

2014: EUR 20.400

2015: EUR 18.300

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

22.000

22.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017       ja,  mit € 22.000         Produktkonto 11602.52543000

 

Im Ergebnisplan:   ja            im Finanzplan: ja

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...