Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/20/143
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.01.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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23.02.2017
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Sachverhalt
Zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und dem Amt Neubukow - Salzhaff besteht derzeit ein öffentlich - rechtlicher Vertrag, der die Übernahme der Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung durch das Amt Neubukow – Salzhaff regelt. Dieser Vertrag besteht seit dem Jahr 2004 (siehe Anlage). Aufgrund gesetzlicher Änderungen und gestiegener Anforderungen bei der Vollstreckung ist es notwendig geworden einen neuen Vertrag zu entwerfen (siehe Anlage).
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zahlt dem Amt Neubukow – Salzhaff für die mit der Übernahme der Verwaltungsvollstreckung entstehenden Aufwendungen zunächst unterjährig eine Verwaltungskostenpauschale voraus. Sodann wird nach Geschäftsjahresende eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erstellt, die dann entweder zu einem Guthaben oder einer Nachzahlung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn führen kann.
Folgend werden beispielhaft die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Jahre 2013 – 2015 dargestellt:
2013: EUR 26.600
2014: EUR 20.400
2015: EUR 18.300
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen?Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ 22.000 | € | € 22.000 | € | € |
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Veranschlagung 2017 ja, mit € 22.000 Produktkonto 11602.52543000
Im Ergebnisplan: ja im Finanzplan: ja
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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204,2 kB
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