Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/10/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, die Situation beider Kühlungsborner Friedhöfe zu beraten und spätestens in der SVV am 08.06.2017 darüber zu entscheiden, ob der von der Stadt betriebene „Neue Friedhof“ entwidmet und langfristig geschlossen werden soll.

 

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Sachverhalt

Der sogenannten „Alte Friedhof“ an der evangelischen Kirche in der Schlossstraße ist seit Jahrhunderten der einzige Friedhof für Brunshaupten, Arendsee und die umliegenden Dörfer gewesen. Erst als es nach 1945 durch massenhaften Zuzug (bedingt durch Flucht und Vertreibung) Kapazitätsprobleme auf dem „Alten Friedhof“  gab, hat man seinerzeit den „Neuen Friedhof“  eingerichtet. Mittlerweile ist es bedingt durch die Normalisierung der Bevölkerungszahlen und insbesondere auch durch Veränderung der Bestattungskultur, d. h. es werden zunehmend nur noch kleine bzw. anonyme Flächen gewünscht, zu einer gravierenden Unterauslastung beider Friedhöfe gekommen. Sowohl der von der evangelischen Kirche als auch der von der Stadt betriebene Friedhof weist große ungenutzte Flächen aus und verursacht nichtgedeckte Kosten von teilweise mehreren 10,- T€ jährlich. Die evangelische Kirchgemeinde sieht sich zukünftig  nicht mehr in der Lage,  diese Kosten zu tragen und wird entsprechende Ausgleichsanträge an die Stadt stellen. Um das diffizile Thema Friedhofsschließung, die übrigens frühestens 25 Jahre nach der letzten Beisetzung erfolgen könnte, überhaupt diskutieren zu können, bedarf es des o.g. Grundsatzbeschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

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