Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/10/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit sieben weiteren Mitgliedern besetzt wird.

 

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Sachverhalt

Das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) bestimmt, dass für Kommunalwahlen ein Gemeindewahlausschuss zu bilden ist. Gemäß § 10 Abs. 1 LKWG M-V soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Vertretung entsprechen. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird von der Vertretung festgelegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindewahlausschuss mit sieben weiteren Mitgliedern zu besetzen. Dies entspricht der Anzahl der Fraktionen in der Stadtvertretung (CDU, SPD/Grüne, Linke/KL, HGV/Ziesig, UWG) und wird ergänzt durch den stellvertretenden Gemeindewahlleiter und einen Amtsleiter der Verwaltung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Ja / Nein

 

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