Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Mühlenblick I“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn erneut zu fassen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

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Sachverhalt

  •      Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 05.09.2013
  •      beschlossen die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 aufzustellen. Am 24.04.2014 wurde ein
  • ergänzender Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Stadtvertreterversammlung hat die Satzung über
  • die Veränderungssperre am 04.09.2014 beschlossen. Sie trat am Tage nach der
  • Bekanntmachung der Satzung in Kraft und tritt außer Kraft sobald und soweit für
  • den Geltungsbereich die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Kraft tritt, spätestens
  • jedoch nach Ablauf von 2 Jahren. Am 11.09.2014 wurde der Beschluss zur Satzung über
  • die Veränderungssperre bekannt gemacht und am 11.09.2016 trat die Satzung außer Kraft.
  • Die Gemeinde kann gem. § 17 Abs. 3 BauGB eine außer Kraft getretene Veränderungssperre
  • ganz  oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für Ihren Erlass
  • fortbestehen. Die erneute Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung der Satzung in Kraft und tritt nach Ablauf von 1 Jahr außer Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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