Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn Ost". Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in

Ihrer Sitzung am 17.03.2015 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Ortsmitte Kühlungsborn Ost“ beschlossen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat die Stadtvertreterversammlung in Ihrer Sitzung am 17.03.2015 ebenfalls, die Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 19.03.2015 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bekannt gemacht.

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Da das Neuaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 36 noch nicht abgeschlossen ist, soll die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 36 beschlossen werden. Mit dieser Änderung wird die

Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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