Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehölzschutzsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sarah Gross
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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25.01.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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23.02.2017
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Sachverhalt
Das Naturschutzausführungsgesetz M-V ist Grundlage für den gesetzlichen Schutz von Bäumen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Grundlage für die Baumschutzsatzungen der Kommunen.
Da der gesetzliche Schutz von Bäumen erst ab einem Stammumfang von mindestens 1,00 Meter gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden greift, besteht die Möglichkeit die Bäume durch eine entsprechende Gehölzschutzsatzung über den gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestschutz hinaus zu schützen.
Die Gehölzschutzsatzung soll den Schutz und die Erhaltungspflicht vom Bäumen im Einzelnen konkretisieren und Verbote für den Geltungsbereich formulieren. Verstöße gegen die Regelungen der Satzung sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet und entsprechende Bußgelder verhängt werden.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 der Erarbeitung einer Gehölzschutzsatzung mehrheitlich zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen?Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,1 kB
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