Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die vorliegende Gehölzschutzsatzung für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Das Naturschutzausführungsgesetz M-V ist Grundlage für den gesetzlichen Schutz von Bäumen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Grundlage für die Baumschutzsatzungen der Kommunen.

Da der gesetzliche Schutz von Bäumen erst ab einem Stammumfang von mindestens 1,00 Meter gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden greift, besteht die Möglichkeit die Bäume durch eine entsprechende Gehölzschutzsatzung über den gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestschutz hinaus zu schützen. 

Die Gehölzschutzsatzung soll den Schutz und die Erhaltungspflicht vom Bäumen im Einzelnen konkretisieren und Verbote für den Geltungsbereich formulieren. Verstöße gegen die Regelungen der Satzung sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet und entsprechende Bußgelder verhängt werden.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.2016 der Erarbeitung einer Gehölzschutzsatzung mehrheitlich zugestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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