Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 und den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

 

  1. Der Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 6. Änderung B-Plan Nr. 17 Entwurf vom 16.01.2017 mit Begründung

 

 

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Sachverhalt

Mit der 6. Änderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein Jüngstensegelzentrum mit einer eigenen Slipanlage im Bootshafen zu errichten. Träger der Maßnahme ist die Stadt Kühlungsborn, die für die im Ort vorhandene Jugendsegelgruppe von derzeit ca. 45 Kindern und Jugendlichen ein dringend benötigtes Quartier schaffen will, das auch durch die zusätzlichen Räume und Sanitäreinrichtungen die Durchführung von Regatten ermöglicht.

Dem Aufstellungsbeschluss sind eine Reihe von Beratungen in den Ausschüssen vorangegangen, die dazu dienten, das Vorhaben mit den Anforderungen der Hafennutzung, des Hochwasserschutzes, des Tourismus und des Ortsbildes in Einklang zu bringen.

Das Funktionsgebäude soll in einer modernen und ansprechenden Architekturgestaltung errichtet werden. Zulässig ist ein aufgrund des Hochwasserschutzes aufgeständertes, eingeschossiges Gebäude mit Aufenthalts-, Schulungs-, Umkleide-, Sanitär- und Lagerräumen. Die Dachfläche soll als öffentliche Aussichtsplattform genutzt werden, um die Jugendarbeit und die Regatten auf dem Wasser verfolgen zu können.

 

Die Aufstellung der 6. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), da die Grundzüge der Hafenplanung nicht berührt werden. Der Geltungsbereich umfasst mit 1100 m² nur eine relativ kleine Fläche der Ursprungsplanung des B-Plans Nr. 17 in einer Größe von 8,7 ha.

Der Geltungsbereich liegt komplett innerhalb der inkommunalisierten, intensiv genutzten und bebauten Hafenfläche. Er umfasst teilweise bereits als Verkehrsfläche ausgewiesene, befestigte Flächen sowie den Bereich zwischen vorhandener Slipanlage und Ostmole. Ein Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes kann ausgeschlossen werden.

Von einer Umweltprüfung wird daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Der vorliegende Entwurf ist der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Möglichkeit der Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

5.712,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                     ja,  mit 5.712,00 €                   Produktkonto 51102 56255000

 

 X    Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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