Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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25.01.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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23.02.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, sowie
der Behörden zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit folgendem
Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 12.01.2017
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 13.10.2016 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße" beschlossen.
Der Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes betrifft Änderungen des Baufeldes Hermann-Häcker-Str. 16 zwecks Einrichtung einer Gesundheitspraxis und einer zeitgemäßen Sanierung
der Villa: Änderung von II auf III Vollgeschosse, Zulässigkeit des Dachgeschossausbaus, Änderung
der Firsthöhe, Regelungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 01.11. bis zum 02.12.2016.
Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung resultiert keine Änderung des Planes.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Satzung nun beschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen?Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2017 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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505 kB
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