Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger, sowie

            der Behörden zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 mit folgendem     

               Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 12.01.2017

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 13.10.2016 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Untere und mittlere Hermann-Häcker-Straße" beschlossen.

 

Der Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes betrifft Änderungen des Baufeldes Hermann-Häcker-Str. 16 zwecks Einrichtung einer Gesundheitspraxis und einer zeitgemäßen Sanierung

der Villa: Änderung von II auf III Vollgeschosse, Zulässigkeit des Dachgeschossausbaus, Änderung

der Firsthöhe, Regelungen zur Zulässigkeit von Stellplätzen.

 

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 01.11. bis  zum 02.12.2016.

Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung resultiert keine Änderung des Planes.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Satzung nun beschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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