Beschlussvorlage der CDU-Fraktion - 16/CDU/135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

-          innerhalb der nächsten 6 Monate einen Mietspiegel gem. §§ 558c / 558d BGB für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu erarbeiten,

 

-          ein Gesamtkonzept zur wohnwirtschaftlichen Entwicklung für die Stadt Kühlungsborn zu entwickeln.

 

 

 

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Sachverhalt

Mietspiegel dienen in erster Linie dem Interessenausgleich zwischen den Wohneigentümern und den Mietern. Die Veröffentlichung von Mietspiegeln hilft insbesondere Wohnungssuchenden, eine objektive Einschätzung von ortsüblichen angemessenen Miethöhen zu prüfen. Für die Wohnungseigentümer biete der Mietspiegel die Möglichkeit, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Erträge zu prüfen sowie mögliche Investitionsentscheidungen zu treffen. Für die Stadt Kühlungsborn bietet der Mietspiegel die Möglichkeit, Unterbringungskosten im Rahmen der Sozialgesetzgebung zu prüfen und zu objektivieren. Neben den direkten Auswirkungen auf dem Mietmarkt werden in der Regel auch Förderhöhen im Rahmen des sozialen Wohnbaus an Mietwerten orientiert. Im Rahmen der Untersuchungen für die Wohnungs- und Pflegesituation für ältere Menschen werden konkrete Hinweise zum Bestand und zu möglichen zukünftigen Entwicklungen erwartet. Vor diesem Hintergrund ist eine Gesamtbetrachtung der wohnwirtschaftlichen Entwicklung auch unter Beachtung weiterer Mietergruppen wie Singles, junge Familien oder auch kinderlose Paare sinnvoll.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Ja

 

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Anlagen

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