Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/30/144

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Anteile der Wohnsitzgemeinde für die 3 Kindertagesstätten gemäß der Aufstellung in der Anlage.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 23.11.2016 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Landes- und Kreismittel für die belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2017 beschlossen. Demnach ändern sich sowohl die Elternbeiträge als auch die anteiligen Betreuungskosten der Gemeinde.

Gem. § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) hat die Gemeinde in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mind. 50% der Betreuungskosten zu tragen, soweit der Finanzierungsbedarf nicht durch die Landes- und Kreismittel gedeckt wird.

Für die Diakonie-Kita „Arche Noah“ übernimmt die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ab dem 01.01.2017 für den Krippenbereich den gesetzlichen Anteil von 50%. Der Gemeindeanteil im Kindergartenbereich hat sich im Vergleich zum Vorjahr minimal reduziert. Pro Ganztagsplatz beträgt der Gemeindeanteil 225,01€, pro Teilzeitplatz beträgt der Anteil der Gemeinde 135,01€ und pro Halbtagsplatz 90,00€.

Für die DRK-Kita „Uns´ Ostseekinner“ und die AWO-Kita „Bummi“ übernimmt die Stadt Ostseebad Kühlungsborn für Krippe und Kindergarten den gesetzlichen Anteil von 50%.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...