Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.   Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf des  

      Bebauungsplanes Nr. 14 „Hof zur Asbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf

      der Begründung dazu.

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der Begründung ist

      gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger

      öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer

      Stellungnahme aufzufordern.

3.   Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 14, Entwurf Stand 29.11.2016 mit Begründung

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Hof zur Asbeck“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan dient insbesondere der Schaffung von Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Die Stadt Kühlungsborn verfolgt die Zielsetzung, dass auf den Flächen Wohngebäude mit Mietwohnungen für Auszubildende, Saisonkräfte und Angestellte aus Hotellerie und Gastronomie sowie für andere Personengruppen entstehen.

 

Im Rahmen von mehreren Sitzungen wurden schrittweise Vorgaben der Stadt für die bauliche Dichte erarbeitet, welche in einen Vorentwurf eingeflossen sind. In der Sitzung des Bauausschusses am 29.10.2014 wurde der Vorentwurf gebilligt und anschließend an die Träger öffentlicher Belange und Behörden zur Abstimmung versandt sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.11.2014 bis 19.12.2014 ausgelegt.

 

Nach dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung  erfolgt die Versendung an betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung wird den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen? Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016              X  nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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