Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 "Hof zur Asbeck" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Gast: Herr Fricke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
1. Die Stadtvertreterversammlung billigt den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 14 „Hof zur Asbeck“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf
der Begründung dazu.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer
Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlage: B-Plan Nr. 14, Entwurf Stand 29.11.2016 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Hof zur Asbeck“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan dient insbesondere der Schaffung von Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Die Stadt Kühlungsborn verfolgt die Zielsetzung, dass auf den Flächen Wohngebäude mit Mietwohnungen für Auszubildende, Saisonkräfte und Angestellte aus Hotellerie und Gastronomie sowie für andere Personengruppen entstehen.
Im Rahmen von mehreren Sitzungen wurden schrittweise Vorgaben der Stadt für die bauliche Dichte erarbeitet, welche in einen Vorentwurf eingeflossen sind. In der Sitzung des Bauausschusses am 29.10.2014 wurde der Vorentwurf gebilligt und anschließend an die Träger öffentlicher Belange und Behörden zur Abstimmung versandt sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 24.11.2014 bis 19.12.2014 ausgelegt.
Nach dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung an betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung wird den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 X nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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