Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen - Gast: Herr Fricke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt
Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Planzeichnung Stand: 30.11.2016
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Begründung Stand: 30.11.2016
Sachverhalt
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 erfolgt die Umwandlung einer Fläche mit
einer Größe von 5.000 m² im Baufeld 4 in ein Gewerbegebiet zur Ansiedlung von nicht-
störendem Gewerbe. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist mit den
aktualisierten städtebaulichen Zielen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vereinbar.
Einzelheiten der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.
Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ ohne Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, da lediglich die Nutzung der Baufläche verändert wird, Grünflächen werden nicht verändert, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen?Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
9.266,53 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 X nein ja, mit € Produktkonto 51102/5625500
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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