Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Billigung des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und den Entwurf der Begründung dazu.
  2. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 4 Abs.2 BauGB).
  3. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage: 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

              einschließlich Begründung – Entwurf vom 21.10.2016

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der entsprechende Vorentwurf wurde ebenfalls am 11.12.2014 gebilligt.

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den Zielen des Bebauungsplans Nr. 14 „Hof zur Asbeck“ zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche, als Grünfläche sowie als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Die Darstellungen sollen daher im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans in einem Parallelverfahren angepasst werden.

 

Vom 29.12.2014 bis 23.01.2015 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch eine öffentliche Auslegung der Planung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

 

Der vorliegende Entwurf ist nun öffentlich auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen? Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016             X   nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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