Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.      die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 der Stadt Ostseebad   Kühlungsborn gemäß § 13a i.V.m. § 2 und 8 BauGB.

2.      Planungsziel: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 erfolgt die Umwandlung einer Fläche mit einer Größe von 5.000 m² im Baufeld 4 in ein Gewerbegebiet zur Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe.

3.     der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 485/10, Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.    mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 wird das Büro für Stadt-und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.

 

Anlage: Geltungsbereich der 1. Änderung B-Plan Nr. 25

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ soll zukünftig im Baufeld 4 die Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe erfolgen. Der B-Plan weist derzeit fünf Sonderbaugebiete aus, welche unter anderem touristische Mehrfachnutzungen (wie z.B. Hallenfußball, Handball, Tennis), saisonale Nutzungen, den Bau einer Sportplatzanlage und den Neubau einer Jugendherberge vorsehen.

Für die geplante Gewerbeansiedlung ist der o.g. Bebauungsplan hinsichtlich der Art baulichen Nutzung zu ändern.

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 21.07.2016 einer Ansiedlung eines Gewerbes in Form eines Dienstleistungsbetriebes mit einer Fläche von ca. 5.000 m² am Standort des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ mehrheitlich im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses zugestimmt.

 

Die gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und in den Bebauungsplänen ausgewiesenen Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe sind bereits bebaut, daher soll eine Änderung der städtebaulichen Zielstellung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 im Baufeld 4 erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Ja 

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

9.266,53

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016              X  nein                    ja,  mit €            Produktkonto 51102/5625500

 

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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