Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss 1. Änderung B-Plan Nr. 11 " Am Buttweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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13.10.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit folgendem Ergebnis
geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11
der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Am Buttweg" gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 wird gebilligt.
Anlagen:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 einschließlich Begründung Stand 29.08.2016
Abwägung Stand 29.08.2016
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 02.06.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Am Buttweg" im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung betrifft die Verschiebung des Baufeldes 1 im Bebauungsplan Nr. 11 (Ruine einer ehemaligen Feldsteinscheune) aus dem Waldabstand von 30 m.
Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 02.06.2016 gebilligt.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Juni/Juli 2016. Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht. Die Abwägung der Stellungnahmen des Landkreises und der Forstbehörde sind der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen?Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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506,6 kB
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