Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 

                der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Am Buttweg" gemäß § 10 BauGB als Satzung.

                Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen.
                Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 wird gebilligt.

 

Anlagen:

 

                1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 einschließlich Begründung Stand 29.08.2016

               Abwägung Stand 29.08.2016

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 02.06.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Am Buttweg" im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung betrifft die Verschiebung des Baufeldes 1 im Bebauungsplan Nr. 11 (Ruine einer ehemaligen Feldsteinscheune) aus dem Waldabstand von 30 m.

Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 02.06.2016 gebilligt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Juni/Juli 2016. Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht. Die Abwägung der Stellungnahmen des Landkreises und der Forstbehörde sind der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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