Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/30/080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die anliegende Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Die bislang gültige Parkgebührenverordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist unübersichtlich, veraltet und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Parksituation in Kühlungsborn. In der ausgearbeiteten Neufassung wurden die wichtigsten Daten aktualisiert und an den heutigen Stand angepasst. Es ist auch eine Maßnahme zur Einrichtung von Wochen- und Monatsparkkarten integriert worden. Die wesentlichen Änderungen sind in der beigefügten Datei „Begründung von Änderungen der Parkgebührenverordnung“ zusammengefasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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