Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/010-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, die Ansiedlung eines Gewerbes in Form eines Dienstleistungsbetriebes mit einer Fläche von ca. 5.000 m² am Standort des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“.

 

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Sachverhalt

Die Firma SLT (Schwerlasttransportservice) beabsichtigt ihr Unternehmen in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn auszubauen. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Dienstleistungsfirma (keine Spedition) für Schwerlasttransporte, welche Lösungen für mobile Straßen/Fußwege und Montageflächen für den Baustellenbereich sowie Bodenschutzsysteme für verschiedene Veranstaltungen in Festzelten oder Stadien erarbeitet.

Für das Unternehmen werden ca. 3.500 m² – 5.000 m² Grundstücksfläche benötigt.

Das Gewerbegrundstück unterteilt sich dabei in Flächen für Büroräume (ca. 500 m²), eine Kalthalle für die Lagerung von Verkehrssicherungsmaterial (ca. 600 m²), ein Außenlager mit Waschplatz für die Lagerung und Reinigung des SLT-Aluplattensystems (ca. 2.000 m²) und eine Parkplatzanlage für Personal bzw. Firmenfahrzeuge.

 

Die geplante Gewerbeansiedlung soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet für Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ erfolgen. Das Sondergebiet weist derzeit fünf Sonderbaugebiete aus, welches touristische Mehrfachnutzungen (wie z.B. Hallenfußball, Handball, Tennis), saisonale Nutzungen, den Bau einer Sportplatzanlage und den Neubau einer Jugendherberge vorsieht.

Für die geplante Gewerbeansiedlung sind der o.g. Bebauungsplan sowie der Flächennutzungsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hinsichtlich der baulichen Nutzung zu ändern.

 

Zwischenzeitlich wurden Abfragen zu Alternativstandorten für die Ansiedlung des Gewerbes auf privaten Grundstücken (im Bereich Zur Steinbeck, Zur Asbeck und Grüner Weg) durchgeführt, welche keinen Erfolg brachten.   

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 entschieden, dem Gewerbetreibenden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 ein Erbbaurecht für 66 Jahre zu vergeben.

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist grundsätzlich immer an der Ansiedlung von Gewerbebetrieben interessiert und sollte auch tourismusverträglichem Gewerbe aus anderen Branchen Standorte bieten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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