Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den vorliegenden Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

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Sachverhalt

 

Die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von

Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) ist im Juli 2002 in Kraft getreten und im Juni 2005

in deutsches Recht umgesetzt worden. Auf Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie wurden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erstellt. Nach § 47d des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (BImSchG) haben die Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, auf deren Grundlage Lärmprobleme und Lärmauswirkungen gemindert werden sollen.

Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem betrachteten Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wieviele Menschen davon betroffen sind und machen damit die Lärmprobleme sichtbar.

 

Lärmaktionspläne sind für die Bereiche erforderlich, in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten Werte festgestellt wurden. Inhalt der Lärmaktionspläne sind im Wesentlichen Maßnahmenvorschläge zur Lärmreduzierung sowie deren überschlägige Bewertung hinsichtlich des Reduzierungspotentials.

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat nunmehr einen Lärmaktionsplan für die einzig betroffenen Teilstrecken der Landesstraße L12 erarbeitet.

 

Über die Aufstellung des Lärmaktionsplans erfolgte eine Unterrichtung der Öffentlichkeit im Amtlichen Bekanntmachungsblatt und an der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus der Stadt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in einer Informationsveranstaltung am 26.05.2016 öffentlich vorgestellt. Den Bürgern wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es waren keine Bürger auf der Veranstaltung anwesend.

Zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurden bei den beteiligten Behörden Stellungnahmen eingeholt. Es wurden jedoch nur allgemeine Hinweise geben (s. Anlage), die nicht zu einer Änderung des Lärmaktionsplanes geführt haben.

 

Die Endfassung des Lärmaktionsplanes liegt der Stadtvertretung nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja /

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

4.600,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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