Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/065

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

  1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

   Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ und den Entwurf der Begründung dazu.

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist

     gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

     Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der

     Auslegung   zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

  1. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Anlage: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Entwurf vom 06.06.2016 mit Begründung

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 14.04.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ beschlossen.

 

Der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 liegen neue Planungsabsichten für das Flurstück 362/2 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (Wiesengrund 2a) zu Grunde. Die Details der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 

Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

 

Nach dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung  erfolgt die Versendung

an betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung ist den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des o.g. Bebauungsplans trägt der Antragsteller.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche

Folgekosten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016             X   nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...