Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/10/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der redaktionelle Fehler im § 1 Punkt 1 a) und c) der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2015 wird wie folgt berichtigt:

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

bisher: 2.068.000 EUR – richtig: 2.068.500 EUR

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

bisher: 37.000 EUR – richtig: 37.400 EUR

 

Die anliegende korrigierte Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2015 ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

 

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Sachverhalt

Im § 1 Punkt 1 a) der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens ist u.a. der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auszuweisen. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde der Gesamtbetrag um EUR 500 vermindert ausgewiesen. Dies führt zu einem Folgefehler unter § 1 Punkt 1 c) – Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen - .

 

Die Korrektur bezieht sich ausschließlich auf den Wortlaut der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2015. Im Gesamtergebnishaushalt und in allen weiteren Zahlenwerken des Haushaltsplans waren die Zahlen bisher schon richtig ausgewiesen, sodass sich inhaltlich keine Veränderungen des Haushaltes 2015 ergeben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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