Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/065
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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21.07.2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32
„Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Entwurf vom 06.06.2016 mit Begründung
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung hat am 14.04.2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Cubanzestraße/Ecke Wittenbecker Landweg“ beschlossen.
Der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 liegen neue Planungsabsichten für das Flurstück 362/2 der Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn (Wiesengrund 2a) zu Grunde. Die Details der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.
Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.
Nach dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Stadtvertretung erfolgt die Versendung
an betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zwecks Einholung der Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung. Bei der öffentlichen Auslegung ist den Bürgern die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des o.g. Bebauungsplans trägt der Antragsteller.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekosten/lasten | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 X nein ja, mit € Produktkonto 51102.56255000
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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680,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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307,1 kB
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