Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

              der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der

             Nachbargemeinden zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 mit

              folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Straße" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 31.05.2016

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 25.02.2016 die Aufstellung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Hermannstr./nördliche Fr.-Borgwardt-Str.“ beschlossen. Anschließend wurde am 25.02.2016 der Entwurf (Stand 15.02.2016) einschließlich Begründung mit Änderungen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf wurde aufgrund der beschlossenen Änderungen für die öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung überarbeitet (Stand: 25.02.2016).

 

Hintergrund sind aktuelle städtebauliche relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden sollen. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen.

 

Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung durchgeführt.

 

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 hat in der Zeit vom 29.03.2016 bis 29.04.2016 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.

 

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 42 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

(Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016               X nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102.56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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