Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1.       billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Buttweg“ und den Entwurf der Begründung

dazu.

2.      Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die

betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern

3.      Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: B-Plan Nr. 11, 1. Änderung, Entwurf vom 18.05.2016 mit Begründung

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat am 02.06.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Am Buttweg“ beschlossen.

 

Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 liegen veränderte Planungsabsichten für das Baufeld 1 auf dem Flurstück 61/13 (teilweise) und 61/14 (teilweise), Flur 3, Gemarkung Kühlungsborn zu Grunde.

 

Der nördliche Teil des ehemaligen Scheunengebäudes steht innerhalb des 30 m Abstandes zum Wald. Der innerhalb des Waldabstands liegende Bereich der Feldsteinscheune darf nach derzeitigen Festsetzungen nicht für den dauernden Aufenthalt genutzt werden. Denkbar ist eine Nutzung als Abstellraum o.ä.

 

Es wurde im Rahmen eines Gutachtens ermittelt, dass ein Erhalt der vorhandenen Mauern/Wände nicht möglich ist, da die Standsicherheit nach den heutigen Regeln nicht mehr gegeben ist.

Im Rahmen der 1. Änderung soll daher die Verschiebung des Baufeldes 1 aus dem Waldabstand erfolgen, damit eine Wohnnutzung über die gesamte Grundfläche zulässig ist. Die Feldsteinmauer an der Nordostseite und die Giebelwände in Klinker werden im neuen Baufeld wieder aufgebaut.

Die Details der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 einschließlich der Begründung ist öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Die Kosten des Änderungsverfahrens trägt der Antragsteller.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2016                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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