Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/87/042
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben/Auszahlungen im Zusammenhang mit der bereits durch die Stadtvertretung beschlossenen Fortschreibung des Tourismuskonzeptes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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20.04.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Zusammenhang mit der Fortschreibung des bestehenden Tourismuskonzeptes zu. Sodann wird der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag zur Fortschreibung des Tourismuskonzeptes der GLC Glücksburg Consulting AG zu erteilen.
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 018/14/SVV hat die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschlossen, die dem Tourismuskonzept der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zugrunde liegenden Daten zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben. Mit der Erstellung des derzeit gültigen Tourismuskonzeptes wurde damals die GLC Glücksburg Consulting AG beauftragt, so dass es wenig Sinn macht ein anderes Unternehmen mit der Fortschreibung/Aktualisierung der Daten zu betrauen. Eine Angebotsabfrage bei der der GLC AG führte zum Ergebnis, dass der im Wirtschaftsplan 2016 geplante Betrag in Höhe von EUR 12.000 netto für die Fortschreibung des Konzeptes nicht ausreicht. Vielmehr werden sich die Kosten auf EUR 32.000 netto belaufen, also mit EUR 20.000 über dem Planansatz.
Gemäß § 8 Abs. 1 Eigenbetriebssatzung KSK berät der Betriebsausschuss den Eigenbetrieb in Angelegenheiten, die von der Gemeinde zu entscheiden sind. Gemäß § 5 Abs. 11 ist der Hauptausschuss der beschließende Ausschuss des KWA, sofern keine nicht die Gemeinde beschließen muss. Die Gemeindevertretung hat gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn die Entscheidung zu überplanmäßigen Ausgaben von bis zu EUR 25.000 auf den Hauptausschuss übertragen. Gemäß § 7 Abs.2 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen nach VOL bis zu einem Wert von EUR 50.000,00.
Hinweis: Da derzeit noch nicht abzusehen ist, wie sich die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs entwickelt und derzeit noch nicht feststeht, ob zusätzliche finanzielle Deckungsmittel zur Verfügung stehen, ist die Aufstellung eines Nachtragswirtschaftsplans 2016 für den KSK nicht auszuschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja /
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
32.000 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2016 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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