Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/20/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung innerer Darlehen der Gemeinde an den Eigenbetrieb zur Zwischenfinanzierung der Investitionsmaßnahme "Strandaufspülung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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20.04.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt nachträglich der Hingabe kurzfristiger innerer Darlehen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn an den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn zu. Der Gesamtbetrag der Darlehen beläuft sich auf EUR 2.390.0000 und dient der Zwischenfinanzierung der Strandaufspülungsmaßnahmen. Der Zinssatz beträgt 0,25 % p.a. und orientiert sich an den Zinskonditionen ab dem 01.07.2015 für Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern.
Sachverhalt
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist aufgefallen, dass die Gewährung innerer Darlehen der Gemeinde an dessen Eigenbetrieb eines formalen Beschlusses durch den Hauptausschuss bedarf. Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:
Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ist die Gemeindevertretung grundsätzlich für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Dies betrifft auch Fragen der wirtschaftlichen Betätigung. Der Eigenbetrieb KSK ist wirtschaftlich tätig, d.h. die Gemeindevertretung ist nach § 5 Abs. 1 EIgVO M-V auch für grundlegende strategische und wirtschaftliche Fragen der Betriebsführung ausschließlich zuständig. Demgemäß beschließt die Gemeindevertretung über die Gewährung von Krediten der Gemeinde an den Eigenbetrieb (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EigVO M-V). Jedoch kann die Gemeindevertretung alle wichtigen Entscheidungen des Eigenbetriebes durch Hauptsatzung oder Beschluss auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen, bei den in § 22 Abs. 4 der KV MV bezeichneten bedeutsamen Angelegenheiten jedoch nur innerhalb bestimmter Wertgrenzen (§5 Abs. 2 S. 2 EigVO MV und § 22 Abs. 2 und 4 KV M-V). Dies ist durch die Regelung in der Hauptsatzung geschehen (vgl. § 5 Abs. 3 Nr. 3 und abs. 11 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn).
Die Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Strandaufspülungsmaßnahmen wurde wie folgt ausgereicht:
10.03.2015 EUR 700.000,00
27.03.2015 EUR 1.070.00,00
21.04.2015 EUR 220.000,00
24.04.2015 EUR 400.000,00
Die Rückzahlung der Darlehen erfolgte in zwei Tranchen:
23.07.2015 EUR 400.000,00
17.12.2015 EUR 1.990.000,00
Zinsen wurden in Höhe von EUR 3.902,85 berechnet. Aufwand im Eigenbetrieb/Ertrag im Kernhaushalt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja /
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2015 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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