Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/20/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt nachträglich der Hingabe kurzfristiger innerer Darlehen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn an den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn zu. Der Gesamtbetrag der Darlehen beläuft sich auf EUR 2.390.0000 und dient der Zwischenfinanzierung der Strandaufspülungsmaßnahmen. Der Zinssatz beträgt 0,25 % p.a. und orientiert sich an den Zinskonditionen ab dem 01.07.2015 für Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ist aufgefallen, dass die Gewährung innerer Darlehen der Gemeinde an dessen Eigenbetrieb eines formalen Beschlusses durch den Hauptausschuss bedarf. Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

 

Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ist die Gemeindevertretung grundsätzlich für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Dies betrifft auch Fragen der wirtschaftlichen Betätigung. Der Eigenbetrieb KSK ist wirtschaftlich tätig, d.h. die Gemeindevertretung ist nach § 5 Abs. 1 EIgVO M-V auch für grundlegende strategische und wirtschaftliche Fragen der Betriebsführung ausschließlich zuständig. Demgemäß beschließt die Gemeindevertretung über die Gewährung von Krediten der Gemeinde an den Eigenbetrieb (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EigVO M-V). Jedoch kann die Gemeindevertretung alle wichtigen Entscheidungen des Eigenbetriebes durch Hauptsatzung oder Beschluss auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen, bei den in § 22 Abs. 4 der KV MV bezeichneten bedeutsamen Angelegenheiten jedoch nur innerhalb bestimmter Wertgrenzen (§5 Abs. 2 S. 2 EigVO MV und § 22 Abs. 2 und 4 KV M-V). Dies ist durch die Regelung in der Hauptsatzung geschehen (vgl. § 5 Abs. 3 Nr. 3 und abs. 11 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn).

 

Die Darlehen zur Zwischenfinanzierung der Strandaufspülungsmaßnahmen wurde wie folgt ausgereicht:

 

10.03.2015 EUR  700.000,00

27.03.2015 EUR 1.070.00,00

21.04.2015 EUR  220.000,00

24.04.2015 EUR  400.000,00

 

Die Rückzahlung der Darlehen erfolgte in zwei Tranchen:

 

23.07.2015 EUR    400.000,00

17.12.2015 EUR 1.990.000,00

 

Zinsen wurden in Höhe von EUR 3.902,85 berechnet. Aufwand im Eigenbetrieb/Ertrag im Kernhaushalt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja /

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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