Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/30/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs 20 (HLF 20) als Maßnahme aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes.

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Sachverhalt

Am 25.02.2025 wurde die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durch die Stadtvertretung beschlossen.

Darin wurde als umzusetzende Maßnahme unter anderem die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs für das Haushaltsjahr 2028/2029 eingeplant. (Seite 96)

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen einer Landesbeschaffung für die Feuerwehren des Landes M-V eine verbindliche Bedarfsabfrage von Hilfeleistungslöschfahrzeugen initiiert. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat sich nach erfolgter Abstimmung mit dem Vorstand der FFW daran beteiligt.

Das Vergabeverfahren wird laut Auskunft vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK M-V) in Form von jeweils 3 Jahre laufenden Rahmenvereinbarungen erfolgen.

Eine aktuell durchgeführte Markterkundung für das HLF 20 hat folgenden Durchschnittspreis (brutto) inkl. Beladung für jeweils ein Fahrzeug ergeben:

HLF 20 =  720.000,00 EUR

Nach Aussage des LPBK wird sich der Preis erfahrungsgemäß durch eine hohe Stückzahl noch verringern. 

Durch Fördermittel des Landkreises aus der Feuerschutzsteuer ist mit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung i.H.v. 80.000,00 Euro, vorbehaltlich der Haushaltslage, zu rechnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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