Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/87/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstleistungsvertrag zum Betrieb der Gästekartenplattform 2026 (Modellregion)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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27.11.2025
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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04.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt den Abschluss des „Dienstleistungsvertrages zum Betrieb der Gästekartenplattform 2026“ zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und dem Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e. V. (VMO) gemäß beiliegendem Vertragsentwurf.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.
Sachverhalt
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist seit 2021 Teil des interkommunalen Kooperationsprojektes zur Einführung und zum Betrieb einer gemeinsamen digitalen Kur- und Gästekarte.
Der Verband Mecklenburgischer Ostseebäder e. V. (VMO) übernimmt dabei seit dem Modellregionen-Projekt 2021–2023 sowie in den Folgejahren 2024 und 2025 zentrale Aufgaben wie Koordination, Betrieb der digitalen Infrastruktur, Leistungspartnermanagement und die Harmonisierung von Kurabgaberegelungen in der Region.
Für das Jahr 2026 haben sich die beteiligten Gemeinden des Verbandsgebietes (insgesamt 9 Gemeinden) darauf verständigt, die Zusammenarbeit fortzuführen und hierfür erneut einen einheitlichen Dienstleistungsvertrag mit dem VMO abzuschließen.
Der Vertrag regelt:
- die gemeinsamen Entwicklungsziele für 2026 (u. a. Einführung einer Einwohnerkarte, weitere Harmonisierung der Kurabgabe, Antragstellung als Tourismusregion),
- die Aufgaben des VMO beim Betrieb der Gästekartenplattform,
- die Bereitstellung notwendiger Daten durch die Gemeinden,
- die Projektfinanzierung,
- die befristete Laufzeit vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Für das Jahr 2026 fallen Gesamtkosten in Höhe von 155.186,14 Euro brutto an.
Der Kostenanteil der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beträgt gemäß Verteilungsschlüssel 80.346,21 Euro brutto.
Die Abrechnung erfolgt in zwei Raten zu je 40.173,11 Euro, fällig am 16.03.2026 und 15.06.2026.
Der Vertrag kann während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden; eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.
Mit den übrigen acht Gemeinden aus dem Verbandsgebiet werden vergleichbare Vereinbarungen abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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167,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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131 kB
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