Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt nach Erörterung der jeweilig zu erwartenden Kosten und unter Beachtung der bestehenden Bedarfe, dass der Neubau des Interimsgebäudes:

  • in 2-geschossiger Modulbauweise

alternativ

  • in 3-geschossiger Modulbauweise

erfolgen soll. Entsprechend ist durch die Stadtverwaltung unverzüglich die Ausschreibung der erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Auf der Stadtvertretersitzung am 27.05.2025 wurde mit Beschluss: Nr. 38/2025/SVV der Neubau eines bis zu 3-geschossigen Interimsgebäudes auf dem Gelände der Grundschule beschlossen. Aktuell wird für das Vorhaben der Bauantrag erstellt, der mit der Unteren Baubehörde des Landkreises Rostock bereits vorabgestimmt wurde und ein Interimsgebäude mit 3 Geschossen vorsieht.

Ungeachtet dessen sieht der o.g. Beschluss für die endgültige Festlegung der Geschossigkeit die Prüfung und Beachtung der voraussichtlichen Bedarfe und des möglichen finanziellen Rahmens vor.

 

1. Finanzieller Rahmen

Der Kostenrahmen stellt sich für die Varianten wie folgt dar:

  • 2-geschossig mit ca. 1.210 m² NF: ca. 3,7 Mio. € brutto
  • 3-geschossig mit ca. 1.815 m² NF: ca. 5,1 Mio. € brutto

Der dargestellte Kostenrahmen basiert auf Preisabfragen aus 04/2025 für den 3-geschossigen Neubau und beinhaltet alle anfallenden Kosten der Kostengruppen 200-700. Der Kostenrahmen für die 2-geschossige Variante wurde aus diesem Kostenrahmen abgeleitet. Die detaillierte Kostenaufstellung für beide Neubauvarianten ist der Vorlage beigefügt.

Mit ca. 2.100 €/m² BGF liegen beide Varianten im mittleren bis erhöhten Bereich der statistischen Kostenkennwerte nach BKI 2022 für Schulbauten und sind somit konservativ gerechnet. Entsprechend können sich insbesondere bei der 2-geschossigen Neubauvariante im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung durch den Wettbewerb am Markt durchaus Kostenminderungen ergeben, die für die 3-geschossige Variante jedoch nicht gesehen werden. Ursächlich hierfür sind die erhöhten statischen und brandschutztechnischen Anforderungen auf Grund der 3-Geschossigkeit.

 

2. Bedarfsgerechtigkeit

Die Bedarfsgerechtigkeit und die damit festzulegende Geschossigkeit des Interimsgebäudes stellt sich über die wahrscheinliche Nutzungszeit von mindestens 5 Jahren auf Grund schwankender Planungs- und Prognosedaten der aktuellen Schulentwicklungsplanung heterogen dar.

Im ersten Nutzungszeitraum, aktuell geplant für das Schuljahr 2026/27, soll der Interimsbau als Ausweichquartier für die Grundschule dienen, um die geplante Aufstockung des Bestandsgebäudes zu ermöglichen:

  • Bestandsgebäude: 4 Klassenzimmer (KZ) mit 65 m² / 8 KZ mit 48 m² / 1 Gruppenraum (GR)
  • Interimsgebäude (aktueller Planungsstand): 11 KZ mit 66 m² / 2 GR

Durch Anpassung der Raumzuschnitte des Interimsgebäude (Verkleinerung der KZ) könnten jedoch auch alternativ bis zu 15 KZ mit je 51 m² und einem GR realisiert werden. Entsprechend deckt die 2-geschossige Neubauvariante den Bedarf der Grundschule während der Aufstockung. Darüber hinaus könnte das Interimsgebäude in Abhängigkeit der noch festzulegenden Raumzuschnitte auch teilweise durch das Schulzentrum genutzt werden.

Nach Fertigstellung der Aufstockung und Rückzug der Grundschule in das dann 3-geschossige Bestandsgebäude stände der Interimsneubau zur Bedarfsabdeckung von Grundschule, Schulzentrum und Hort uneingeschränkt zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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