Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/60/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung  der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger,

der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Nachbargemeinden zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

       Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Kopfsituation Ost" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Planzeichnung, Begründung und Abwägung

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 11.12.2014 die Aufstellung und am 10.12.2015 die

Ergänzung der Aufstellung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Kopfsituation Ost“ beschlossen. Anschließend wurde am 10.12.2015 der Entwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Hintergrund sind aktuelle städtebauliche relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden müssen. Ein wichtiger Punkt für die Stadt ist darüber hinaus der Schutz vor Fehlentwicklungen, die zu negativen städtebaulichen Auswirkungen führen können, wie z.B. die Umnutzung von Hotels in andere Nutzungen, die Vernichtung von begrünten Vorgärten oder die Errichtung von unangepassten Nebenanlagen.

Außerdem erfolgt eine Anpassung der Planung an zwischenzeitlich realisierte Vorhaben. Zusätzliche Änderungen sollen in die Planung aufgenommen werden, die auf veränderten Rahmenbedingungen der Kühlungsborner Stadtentwicklung basieren und z.B. die Einzelhandelsentwicklung oder die örtlichen Bauvorschriften betreffen.

 

Das Planverfahren wird nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt. Es handelt sich hier im Wesentlichen um eine Überplanung des vorhandenen Bestandes. Eine Beeinträchtigung von Umweltbelangen erfolgt durch die Änderung nicht, so dass keine Umweltprüfung erforderlich ist.

 

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 hat in der Zeit vom 04.01.2016 bis 05.02.2016 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden.

 

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 3. Änderung des B-Planes Nr. 5 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Be-

schaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

10.000,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2015                nein                    ja, 10.000,00 mit €     Produktkonto 51102-56255000

 

X    Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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