Beschlussvorlage der Verwaltung - 16/10/011
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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14.04.2016
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Sachverhalt
Durch die krankheitsbedingte Abwesenheit der Bürgeramtsleiterin Frau Angela Wehner seit September 2015 ist die Funktion der zweiten stellvertretenden Bürgermeisterin vakant. Es ist aktuell nicht absehbar, wann Frau Wehner wieder den Dienst antreten wird und das Ehrenamt wahrnehmen kann. Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten, ist ein zweiter Stellvertreter des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung zu wählen.
Gemäß § 40 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wählt die Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.