Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (Anlage 1).

 

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Sachverhalt

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfes hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen erfassen soll. Die Hundehaltung stellt einen besteuerbaren Aufwand dar.

Aufgrund der den Gemeinden durch das Land Mecklenburg – Vorpommern in den §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) erteilten Satzungskompetenz über die örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern ist die Stadt Ostseebad Kühlungsborn berechtigt eine Hundesteuer zu erheben.

Gegenwärtig wird die Hundesteuer auf der Grundlage der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 26. Januar 2024 erhoben.

 

Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen einer Finanzausschusssitzung ein Maßnahmenkatalog mit Vorschlägen zur Verbesserung der Haushaltslage vorgestellt. Unter anderem sollten alle Satzungen auf Aktualität überprüft und eine Anpassung von Steuersätzen bzw. Steuermaßstäben sollte geprüft werden. Mit der Neufassung der Hundesteuersatzung sollen neben der Anpassung der Steuersätze auch weitere Anpassungen an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen vorgenommen werden.


 

Steuersatzerhöhung:

 

Steuersatz

Erhöhung

 

derzeit

künftig

absolut

prozentual

 

Euro p.a.

1. Hund

45,00

50,00

5,00

11,11

 

 

 

 

 

2. Hund

65,00

80,00

15,00

23,08

 

 

 

 

 

3. Hund

80,00

120,00

40,00

50,00

 

 

 

 

 

gefährliche Hunde

240,00

400,00

160,00

66,67

Die folgende Tabelle stellt die finanziellen Auswirkungen anhand der derzeit in Kühlungsborn gehaltenen Hunde dar:

 

 

Steuersatz

Steuerertrag

Mehrertrag

 

Anzahl

derzeit

künftig

derzeit

künftig

 

 

Euro p.a.

1. Hund

463

45,00

50,00

20.835,00

23.150,00

2.315,00

 

 

 

 

 

 

 

2. Hund

37

65,00

80,00

2.405,00

2.960,00

555,00

 

 

 

 

 

 

 

3. Hund

3

80,00

120,00

240,00

360,00

120,00

 

 

 

 

 

 

 

gefährliche Hunde

0

240,00

400,00

0,00

0,00

0,00

Summe:

 

 

 

 

 

2.990,00

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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