Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/10/111

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, einem Gesellschafterbeschluss zur Beendigung der Beteiligung der MBB GmbH an der VVW GmbH zum 31.12.2025, ersatzweise zum nächstmöglichen Termin, zu-zustimmen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB) ist seit deren Gründung Gesellschafter in der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) und erkennt aufgrund ihrer Sonderrolle im Schienenpersonennahverkehr ausschließlich den VVW-Zeitkartentarif an. Die Verpflichtung dieser Anerkennung entstammt aus dem mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geschlos-senen Verkehrsvertrag.

 

Aufgrund des bundesweit eingeführten und auch bei der MBB gültigen Deutschlandtickets (DT) ist die Nutzung von VVW-Zeitkartenangeboten zum 01.05.2023 faktisch fast gänzlich auf Null gesunken. Einzig weniger als 90 Wochenkarten pro Kalenderjahr aus dem VVW-Sortiment werden noch in den Zügen der MBB genutzt.

 

Demgegenüber hat sich der Vertriebsaufwand in Summe durch die Neueinführung des DT massiv erhöht. Trotz des Wegfallens der Nutzung des VVW-Tarifes entstehen der MBB wei-terhin auch für den VVW-Tarif enorme finanzielle und personelle Aufwendungen, die aus der Anerkennung des VVW-Tarifes und damit aus der Rolle des VVW-Gesellschafters rühren.

 

Um für die Zukunft den Aufwand von Vertrieb und Controlling wieder in ein wirtschaftlich sinnvolles Gleichgewicht zu bringen und da die Auswirkungen für die Fahrgäste faktisch ge-gen Null tendieren, ist der Austritt der MBB aus dem VVW durch Aufgabe der entsprechen-den Geschäftsanteile aus Sicht der Geschäftsführung zielführend (Anlage 1 und 3). Die Ge-schäftsführung des VVW hat eine Stellungnahme hierzu abgegeben (Anlage 2).

 

Die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) hat in Vertretung des Wirt-schaftsministeriums M-V der Anpassung des Verkehrsvertrages der MBB und damit faktisch dem VVW-Austritt mit Schreiben vom 20.06.2025 zugestimmt. Im Weiteren hat das Land be-stätigt, dass: „Die in Rede stehenden Veränderungen der sonstigen Leistungspflichten des EVU führen nicht zur Veränderung des Charakters des Verkehrsangebotes der MBB. So-wohl hinsichtlich Reiseweite als auch Reisedauer handelt es sich unverändert um Schienen-personennahverkehr, vgl. § 2 Abs. 12 AEG.“

 

Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung für die MBB GmbH einerseits und der Bedeutung des

Verbundsystems der VVW für den ÖPNV in der Region Rostock anderseits, ist die Ent-scheidung über die Beendigung der Mitgliedschaft der MBB GmbH in der VVW GmbH durch Aufgabe der Geschäftsanteile als wichtige Angelegenheit nach § 104 Abs. 2 S. 2 der Kom-munalverfassung für das Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) anzusehen. Anders als bei der Entscheidung über die Beteiligung einer kommunalen Gesellschaft an einer anderen Gesellschaft, §§ 122, 69 Abs. 2, 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 104 Abs. 3 Nr. 9 KV M-V ist die Organkompetenz für deren Beendigung zwar nicht eindeutig in der KV M-V geregelt, aus dem Rechtsgedanken des actus contrarius folgt aber auch hieraus die Pflicht zur Gremienbeteiligung. Die Stadtvertretung ist daher zu beteiligen.

 

Weil gesellschaftsrechtlich für die Entscheidung die Gesellschafterversammlung der MBB GmbH allein zuständig bleibt, ist die Mitwirkung der Stadtvertretung über eine entsprechende Ermächtigung der Bürgermeisterin, in der Gesellschaftsversammlung entsprechend abzustimmen, abzusichern, §§ 122, 71 Abs. 1 S. 5 KV M-V.

 

Zur Wahrung der schutzwürdigen wirtschaftlichen Interessen der Mecklenburgischen Bäder-bahn Molli GmbH die Anlagen nicht öffentlich.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

Loading...