Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/10/078
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Anerkennung als Tourismusregion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Ingo Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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03.07.2025
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18.09.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Bildung einer Tourismusregion im Verbund mit den folgenden acht Kommunen:
- Stadt Ostseebad Rerik
- Stadt Heilbad Bad Doberan-Heiligendamm
- Stadt Tourismusort Kröpelin
- Gemeinde Ostseebad Nienhagen
- Gemeinde Ostseebad Börgerende-Rethwisch
- Gemeinde Tourismusort Bastorf
- Gemeinde Tourismusort Wittenbeck
- Gemeinde Tourismusort Steffenshagen
Grundlage bildet der § 4a Kurortgesetz MV.
Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung wird auf Grundlage der jeweiligen Beschlüsse der Stadt- und Gemeindevertretungen zeitnah beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt.
Die geltenden Kurabgabesatzungen der neun Kommunen sollen in der Tourismusregion weiter harmonisiert werden.
Sachverhalt
Die oben genannten neun Gemeinden sammelten bereits in dem Modellregionen-Prozess in den Jahren 2020 bis 2023 positive Erfahrungen mit der interkommunalen Zusammenarbeit und der daraus resultierenden, nachhaltigen Vernetzung.
Im Rahmen des Modellregionsprozesses wurde u.a. die gemeinsame Gästekarte – die KÜSTEN KARTE – sowie der digitale Urlaubsbegleiter als Progressive Web App (PWA) – der KÜSTEN GUIDE – erfolgreich eingeführt, die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten vorangetrieben, Kurabgabesatzungen verabschiedet und fünf Orte haben das Prädikat Tourismusort erhalten. Ziel ist u.a., zunächst den Teilraum der ehemaligen Modellregion in Richtung eines einheitlichen Erhebungsgebietes zu entwickeln (Harmonisierung der Satzungen) und die gegenseitige Anerkennung dauerhaft zu ermöglichen. Dafür ist nach derzeit rechtlichem Rahmen die Anerkennung als Tourismusregion notwendig.
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
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Jährliche Folgekosten |
€ |
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Eigenanteil |
€ |
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
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Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
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Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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