Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/109
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Interimsgebäudes für die Grundschule und das Schulzentrum im Rahmen der Erweiterung des Schulstandortes zum Schulcampus: Weiterbeauftragung Planung ab Ausfünrungsplanung (LP 5)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Peter Kahl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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25.09.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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16.10.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, kurzfristig Maßnahmen zur Schaffung weiterer Klassen- und Funktionsräume für die Grundschule und das Schulzentrum umzusetzen. Dabei sind die durch die Schulleitungen bekannten Bedarfe in Ansatz zu bringen.
Die Umsetzung soll in einer maximal dreigeschossigen Modulbauweise als Interimsbau auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz nördlich der Grundschule realisiert werden. Die Fertigstellung des Interimsbaus soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 erfolgen. Entsprechend sind durch die Stadtverwaltung die weiteren Anplanungsschritte für das Interimsgebäude ab Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 gem. HOAI) auszuschreiben und zu beauftragen.
Sachverhalt
Auf Grundlage der Vorlagen BSV 2025/HGV/SPD/Zie/018 und IV 2025/60/060 erfolgte in allen zuständigen Gremien die ausführliche Diskussion und Abstimmung zu möglichen kurzfristigen baulichen Maßnahmen, um dem bestehenden Raumdefizit in der Grundschule und im Schulzentrum zur Absicherung des weiteren Schulbetriebes entgegenzuwirken.
Im Ergebnis der geführten Diskussionen stimmten alle Fraktionen überein, dass der Bau eines Interimsgebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von bis zu 2.100 m² auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz die besten Realisierungsmöglichkeiten erwarten lässt. Entsprechend wurde zur Vermeidung eines weiteren Zeitverzuges durch die Stadtvertreterversammlung mit Beschluss: Nr. 38/2025/SVV die Anplanung des Vorhabens bis zur Baugenehmigungsreife beschlossen. Aktuell wird der Bauantrag durch das beauftragte Planungsbüro erstellt. Entsprechend wird nunmehr die Weiterbeauftragung der Planungsleistungen ab Ausführungsplanung (LP 5) erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ 51.170 |
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Jährliche Folgekosten |
€ |
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Eigenanteil |
€ |
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
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Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
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Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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21100/0960-92 |
