Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/10/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung für den Behindertenbeirat der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß der Anlage 1.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 10.04.2025 wurde ein Behindertenbeirat für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn gegründet. Dieser hat sich mit der Satzung gemäß der Anlage 1 eine Handlungsgrundlage erarbeitet. Der Behindertenbeirat soll sich mit allen Themen im Ostseebad Kühlungsborn befassen und beteiligt werden, die die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen. Er ist beratend für die Mitarbeiter des Rathauses, für die Stadtvertretung sowie für die Ausschüsse tätig. Ebenso vertritt der Behindertenbeirat die Belange der Bürger und bringt Informationen und Bedarfe in die Ausschüsse ein.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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