Beschlussvorlage der KL-Fraktion - 2025/KL/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Kühlungsborn beschließt, das Strandnutzungskonzept im Punkt der Drohnennutzung dahingehend zu ändern, dass an den Tagesrandzeiten für werbezwecke Drohnenflüge von autorisierten Personen möglich sind.

 

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Sachverhalt

Die gezielte Nutzung von Drohnenaufnahmen für professionelle Zwecke (z. B. Imagefilme, touristische Werbung, Dokumentationen) bietet der Stadt Kühlungsborn Chancen zur

positiven Außenwirkung und zur Förderung des Tourismus. Gleichzeitig ist ein regulierter Rahmen notwendig, um die Sicherheit, Naturschutz, Privatsphäre und Erholung der Strandbesucher zu wahren.

Zulassung gewerblicher Drohnenflüge über dem Strandbereich von Kühlungsborn

  • Die gewerbliche Nutzung von Drohnenflügen über dem Strandgebiet der Stadt

Kühlungsborn wird unter den folgenden Bedingungen zeitlich eingeschränkt

ermöglicht:

 

Zulässige Zwecke:

  • Film- und Fernsehaufnahmen
  • Produktion von Image- und Werbefilmen
  • Sonstige gewerbliche Präsentationen
  •  

Zulässiger Nutzungszeitraum („Regelbetrieb“):

  • Täglich in der Zeit von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages
  • eine vorherige allgemeingültige Nutzungserlaubnis der a) Stadt Kühlungsborn oder b)

der Tochtergesellschaft Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH ist erforderlich.

  • Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt und ist an die Vorlage einer gültigen Drohnen-

Haftpflichtversicherung gebunden.

 

Nutzung außerhalb des Regelbetriebs:

Nur auf Einzelanfrage mit Sondergenehmigung der a) Stadt Kühlungsborn oder b) der

Tochtergesellschaft Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH und Vorlage der erforderlichen Nachweise (Versicherung, Zweck etc.)

 

Rechtsgrundlage und Pflichten:

  • Die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) sind strikt einzuhalten.
  • Die Nutzung darf keine unzumutbare Beeinträchtigung der Strandbesucher,

Anwohner oder des Stadtbilds verursachen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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