Beschlussvorlage der KL-Fraktion - 2025/KL/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung des Strandnutzungskonzeptes im Punkt der Drohnennutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der KL-Fraktion
- Federführend:
- KL-Fraktion
- Bearbeiter:
- Ingo Schultz
- Verfasser 1:
- Frau A. Jacob
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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18.09.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die gezielte Nutzung von Drohnenaufnahmen für professionelle Zwecke (z. B. Imagefilme, touristische Werbung, Dokumentationen) bietet der Stadt Kühlungsborn Chancen zur
positiven Außenwirkung und zur Förderung des Tourismus. Gleichzeitig ist ein regulierter Rahmen notwendig, um die Sicherheit, Naturschutz, Privatsphäre und Erholung der Strandbesucher zu wahren.
Zulassung gewerblicher Drohnenflüge über dem Strandbereich von Kühlungsborn
- Die gewerbliche Nutzung von Drohnenflügen über dem Strandgebiet der Stadt
Kühlungsborn wird unter den folgenden Bedingungen zeitlich eingeschränkt
ermöglicht:
Zulässige Zwecke:
- Film- und Fernsehaufnahmen
- Produktion von Image- und Werbefilmen
- Sonstige gewerbliche Präsentationen
Zulässiger Nutzungszeitraum („Regelbetrieb“):
- Täglich in der Zeit von 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages
- eine vorherige allgemeingültige Nutzungserlaubnis der a) Stadt Kühlungsborn oder b)
der Tochtergesellschaft Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH ist erforderlich.
- Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt und ist an die Vorlage einer gültigen Drohnen-
Haftpflichtversicherung gebunden.
Nutzung außerhalb des Regelbetriebs:
Nur auf Einzelanfrage mit Sondergenehmigung der a) Stadt Kühlungsborn oder b) der
Tochtergesellschaft Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH und Vorlage der erforderlichen Nachweise (Versicherung, Zweck etc.)
Rechtsgrundlage und Pflichten:
- Die Vorgaben der EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947) sind strikt einzuhalten.
- Die Nutzung darf keine unzumutbare Beeinträchtigung der Strandbesucher,
Anwohner oder des Stadtbilds verursachen.
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
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Jährliche Folgekosten |
€ |
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Eigenanteil |
€ |
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
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Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
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Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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732,8 kB
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