Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/081
Grunddaten
- Betreff:
-
3. ergänzender Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42 "Hermannstraße/nördliche Friedrich-
Borgwardt-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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17.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses
zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-
Borgwardt-Straße“ wie folgt zu ergänzen:
1. Erweiterung des Geltungsbereiches der 5. Änderung um die Flurstücke 622/62 (teilweise) und 622/56 (teilweise), Flur 2, Gemarkung Kühlungsborn
2. Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche um den südlich gelegenen Fußweg, um die nördlich gelegenen Stellplatzfläche und teilweise der Verkehrsflächen sowie des Zäsurgünbereiches
3. Ergänzung der Nutzungsart Schule im Bereich der Gemeinbedarfsfläche um sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (z.B. Hort)
Anlage: Geltungsbereich des 3. ergänzenden Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 42
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung am 27.05.2025 beschlossen, kurzfristig Maßnahmen zur Schaffung weiterer Klassen- und Funktionsräume für die Grundschule und das Schulzentrum umzusetzen. Die Umsetzung soll in einer maximal dreigeschossigen Modulbauweise als Interimsbau auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz nördlich der Grundschule realisiert werden. Die Fertigstellung des Interimsbaus soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 erfolgen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 erforderlich. Die bisher beschlossenen Planungsziele zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 42 müssen ergänzt werden.
Finanz. Auswirkung
Ja ca. 20.000 Euro
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
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Jährliche Folgekosten |
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Eigenanteil |
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Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
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Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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Veranschlagung im Haushaltsplan |
Ja, mit 20.000 € |
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