Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/10/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

Die Stromkonzession (Wegenutzungsvertrag) wird an den Bieter E.DIS Netz GmbH für eine Dauer von 20 Jahren vergeben.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den vorliegenden Kozessionsvertrag Strom zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

Der derzeitige Konzessionsvertrag mit E.DIS endet am 20.01.2027. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften bedurfte es schon jetzt eines Interessenbekundungsverfahrens, welches durch die Stadtverwaltung durchgeführt wurde. Am 20.01.2025 erfolgte die nach § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Damit wurden Interessenten aufgefordert, bis zum 20.04.2025 ihre schriftlichen Bewerbungen einzureichen. Es gab nur ein Unternehmen (E.DIS Netz GmbH) eine Interessenbekundung ab. Das Vertragsangebot entspricht dem mit dem Städte- und Gemeindetag abgestimmten Mustervertrag.

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, Unternehmen zahlt höchstzulässige Konzessionsabgabe (1,32 ct/kWh) an Stadtverwaltung

  • Produktkonto: 54000.46250000

 

 

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