Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/060-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, kurzfristig Maßnahmen zur Schaffung weiterer Klassen- und Funktionsräume für die Grundschule und das Schulzentrum umzusetzen. Dabei sind die durch die Schulleitungen bekannten Bedarfe in Ansatz zu bringen.

Die Umsetzung soll in einer maximal dreigeschossigen Modulbauweise als Interimsbau auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz nördlich der Grundschule realisiert werden.Die Fertigstellung des Interimsbaus soll bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 erfolgen. Entsprechend ist durch die Stadtverwaltung unverzüglich die Anplanung des Interimsgebäudes bis zur Bauantragsvorlage (Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung gem. HOAI) auszuschreiben und zu beauftragen.

 

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Sachverhalt

Stand 15.05.2025:

Auf Grundlage der Vorlagen BSV 2025/HGV/SPD/Zie/018 und IV 2025/60/060 erfolgte in allen zuständigen Gremien die ausführliche Diskussion und Abstimmung zu möglichen kurzfristigen baulichen Maßnahmen, um dem bestehenden Raumdefizit in der Grundschule und im Schulzentrum zur Absicherung des weiteren Schulbetriebes entgegenzuwirken.

Im Ergebnis der geführten Diskussionen stimmten alle Fraktionen überein, das der Bau eines Interimsgebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von bis zu 2.100 m² auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz die bessten Realsierungsmöglichkeiten erwarten lässt. Entsprechend wurde zur Vermeidung eines weiteren Zeitverzuges durch die befassten Ausschüsse die schnellstmögliche Anplanung und Umsetzung des Vorhabens favorisiert.

 

Stand 04/2025:

Auf Grundlage der bestehenden Bedarfsanmeldungen des Schulzentrums und der Grundschule ergeben sich für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn kurz- und mittelfristige Handlungsbedarfe und Investitionen in die Schulstandorte.

Mit der geplanten Aufstockung der Grundschule sollen im ersten Schritt fehlende Klassen- und Gruppenräume bis 2026 hergestellt werden. Als problematisch stellt sich jedoch die Erweiterung des Schulgebäudes im laufenden Betrieb dar, worauf durch die Verwaltung eine Interimslösung für die Bauzeit von ca. 1 Jahr geprüft wurde.

Mit der darüber hinaus bestehenden Bedarfsanmeldung des Schulzentrums (vgl. dazu Beschlussvorlage der HGV/SPD/Ziesig-Fraktion - 2025/HGV/SPD/Zie/018) wurde die Prüfung einer Interimslösung entsprechend erweitert.

Im Ergebnis der Marktabfrage zur Realisierung von 16 Klassenräumen und 6 Gruppenräumen mit einer Nutzfläche von insgesamt ca. 2.000 m² besteht die Möglichkeit, das Interimsgebäude während der Aufstockung durch die Grundschule und im Anschluss als zusätzlichen Raumtrakt durch das Schulzentrum zu nutzen. Die Standzeit des Interimsgebäude wurde dabei mit ca. 5 Jahren veranschlagt.

Als Standort für die gemeinschaftliche Interimslösung wird durch die Verwaltung der Bereich des Lehrerparkplatzes nördlich des Schulhofes der Grundschule vorgeschlagen. Dieser Standort lässt erschließtechnisch und bauordnungsrechtlich eine zügige Realisierung erwarten und wäre auch für die anschließende Nutzung durch das Schulzentrum vertretbar.

Im Zuge der Marktabfrage wurden auch die entsprechenden Richtpreise für die Miete auf 60 Monate und alternativ der Kauf des Interimsgebäudes abgefragt. Im Ergebnis stellt sich die Kaufvariante für die Stadt wirtschaftlicher dar.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto  21000.09600000.92

 100.000,-

 

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Anlagen

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