Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2023 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M  V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG M  V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist der Beschlussvorlage „Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2023 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ zu empfehlen.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2025                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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