Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/066
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin für das Jahr 2023, Städtebauliches Sondervermögen "Kühlungsborn Ost- und Westteil" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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27.05.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 60 KV M – V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zu 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG M – V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist der Beschlussvorlage „Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Ostseebad Kühlungsborn für das Haushaltsjahr 2023 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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Veranschlagung 2025 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
