Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Städtebaulichen Sondervermögen "Kühlungsborn Ost- und Westteil"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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27.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ zum 31. Dezember 2023 in der Fassung vom 29. April 2025 fest.
Sachverhalt
Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des Städtebaulichen Sondervermögens „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a KPG M - V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Städtebaulichen Sondervermögen „Kühlungsborn Ost- und Westteil“ in der Fassung vom 29. April 2025 zu empfehlen.
Eckwerte Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögen zum 31.12.2023:
Die Bilanzsumme beträgt: EUR 113.800,13
Das Jahresergebnis beträgt: -EUR 9.594,92
Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbetrag aus i.H.v.: -EUR 9.144,54
Finanz. Auswirkung
Ja / Nein
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Finanzierung: |
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Gesamtkosten der (Beschaffungs-Folgekosten) |
Jährliche Folgekosten / Folgelasten |
Eigenanteil |
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
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€ |
€ |
€ |
Veranschlagung 2025 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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