Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/055
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet "Zur Asbeck" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.04.2025
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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27.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die
1. Satzung zur Änderung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet "Zur Asbeck" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 06.07.2023 beschlossen, die 3. Änderung für den
Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbegebiet „Zur Asbeck" aufzustellen.
Gemäß Aufstellungsbeschluss sollen mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1
Gewerbegebiet „Zur Asbeck" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erneuerung der Außenanlagen des Jugendzentrums geschaffen werden.
Um die Umsetzung der Planungsziele nicht zu gefährden wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.
Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB beträgt die Geltungsdauer zwei Jahre. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern, wenn das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes (oder die Änderung eines Bebauungsplanes) noch nicht abgeschlossen ist.
Die Verwaltung hat die Anlage befindliche 1. Satzung zur Änderung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet "Zur Asbeck" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn erarbeitet. Inhalt ist die Verlängerung der Geltungsdauer um 1 Jahr.
Hinweis: Die Baugenehmigung für die Erneuerung der Außenanlagen des Jugendzentrums wurde erteilt und die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Möglich wurde dies durch die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist dennoch erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Nein
Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten) |
€ |
Jährliche Folgekosten |
€ |
Eigenanteil |
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge) |
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ |
Veranschlagung im Haushaltsplan |
Nein / Ja, mit € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,7 kB
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