Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/60/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt

 

die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 2. Ergänzung der Planungsziele der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die 2. Ergänzung der Planungsziele

der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 5. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße“

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 29.02.2024

beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Hermannstraße/nördliche

Friedrich-Borgwardt-Straße“ aufzustellen. Am 05.12.2024 wurde ein ergänzender

Aufstellungsbeschluss und am 10.04.2025 wurde ein 2. ergänzender Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Um die Umsetzung der Planungsziele nicht zu gefährden, ist es erforderlich, die

Veränderungssperre entsprechend zu ergänzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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