Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/HGV/SPD/Zie/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss des Ostseebades Kühlungsborn empfiehlt der Stadtvertretung des Ostseebades Kühlungsborn, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Stadtvertretung des Ostseebades Kühlungsborn beschließt die den Umbau der „alten Feuerwehr“, Zur Asbeck 2, zur Nutzung des Gebäudes als künftiges Bürgerhaus als Folgenutzung nach Umzug der Feuerwehr in den Ersatzneubau.
  2. Es wird ein „Fachplanungsbüro mit Erfahrung der Planung von Bürgerhäusern“ mit der Planungsphase 1 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung, Grobkonzept, Grobkostenermittlung) für die Umnutzung bzw. dem Umbau des Gebäudes „Zur Asbeck 2“ zum Bürgerhaus beauftragt.
  3. Die finanziellen Auswirkungen der Planungskosten gemäß Punkt 2 sind von der Stadtverwaltung zu ermitteln und entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Für die Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist ein neues erweitertes Gebäude im Grünen Weg in Kühlungsborn geplant. Eine Anschlussnutzung für das Bestandsgebäude ist bisher nicht geplant.

In unserer Stadt Ostseebad Kühlungsborn sind Räumlichkeiten zur Nutzung für Bürger, Vereine und Sitzungen der städtischen Gremien in sehr unzureichendem Maße vorhanden. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Ideen für die Errichtung eines Bürgerhauses an unterschiedlichen Stellen im Ort, welche aus verschiedenen Gründen immer wieder auf Eis gelegt oder verworfen wurden.

Eine Umfrage in 2024 bei den Bürgern bestätigt den Bedarf eines Bürgerhauses in der Stadt.

Der Standort „Zur Asbeck 2“ zur Nutzung als künftiges Bürgerhaus hat viele Vorteile: So besteht bereits ein Gebäude mit gut erhaltener Bausubstanz; das Gebäude bietet bereits im Altbestand Räume in unterschiedlichen Größen; die vorhandenen Fahrzeughallen bieten noch viel Platz für eine neue Nutzung; es besteht die Möglichkeit, Parkplätze direkt am Gebäude zu implementieren; die Lage ist zentral in der Mitte des Ortes.

Die Zeit bis zum Umzug der Feuerwehr kann von der Stadtverwaltung gezielt für eine Planung zum Umbau und den damit verbundenen Anträgen sowie der Planung und Beschaffung der notwendigen Liquidität genutzt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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