Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/30/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Ein Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses erforderlichen Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Nach § 2 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015, haben Gemeinden einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen.

Entsprechend des § 8 Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrorganisationsverordnung - FwOV M-V) Vom 21. April 2017 ist der Brandschutzbedarfsplan bei relevanten Änderungen der Rahmenbedingungen, spätestens jedoch alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Am 26.09.2019 wurde der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Ostseebad Kühlungsborn erstmals beschlossen und ist nun fortzuschreiben.

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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