Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

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Sachverhalt

Am 9. Juni 2024 sind neben der Änderung der Kommunalverfassung vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154) auch die Verordnung zur Änderung der Gemeindekassenverordnung-Doppik und der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 24. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 239) und die zweite Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik (AmtsBl M-V S. 638) in Kraft getreten.

Inhaltlich dienen die Verordnungen und Normenkonkretisierungen hauptsächlich der näheren Ausgestaltung der im Zuge der Änderung der Kommunalverfassung überarbeiteten Regelungen zu Geldanlagen. Diese stellen in § 56 Absatz 2 Sätze 2 und 3 KV M-V im Vergleich zur vorherigen Bestimmung den Vorrang der Sicherheit von Geldanlagen gegenüber der Ertragserzielung stärker heraus. Des Weiteren ist der Erlass einer von der Gemeindevertretung zu beschließenden Anlagerichtlinie und deren Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde verbindlich vorgegeben.

Der durch Artikel 1 der Änderungsverordnung neu in die Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik) aufgenommene § 19a normiert auf der Grundlage einer Definition des Geldanlagebegriffs die materiell-rechtlichen Grundsätze für eine möglichst sichere Geldanlage und einen höchstmöglichen Ertrag sowie die Mindestinhalte der Anlagerichtlinie. Weiterführende Konkretisierungen und Interpretationen zu den Regelungen der §§ 56 bsatz 2 KV M-V, 19a GemKVO-Doppik sind Gegenstand der Zweiten Änderung der Verwaltungsvorschrift. Mit dem Ziel, diejenigen kommunalen Körperschaften, die Geldanlagen tätigen können, beim Beschluss einer rechtskonformen Anlagerichtlinie zu unterstützen, wurde durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zudem eine Praxishilfe zur Verfügung gestellt.

Anhand dieser Vorgaben wurde die Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn erarbeitet.

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Finanz. Auswirkung

Ja / Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs- und Folgekosten)

Jährliche Folgekosten

Eigenanteil

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse / Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Veranschlagung im Haushaltsplan

Nein / Ja, mit €

  • Produktkonto

 

 

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Anlagen

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