Beschlussvorlage der Verwaltung - 2025/20/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M  V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat den Jahresabschluss der Stadt Ostseebadkühlungsborn zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG M  V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inklusive des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist der Vorlage „Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn“ beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2025 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja / Nein

 

 

 Finanzierung:

 

 

 Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2025               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

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